Ein Kleinod aus der Abteilung »ungünstig konstruierte Sätze«:
Die Millionärsvilla kann künftig in beliebiger Werthöhe an den Ehepartner vererbt werden, sofern sie weiter selbst genutzt wird (bei Kindern bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern).
(Hamburger Morgenpost, 08.11.08)