Das hier passt wunderbar zu den toten Taschen: Auf der Seite eines Computerhändlers fand ich neulich dieses Kleinod der falschen Rechtschreibung.
Dass das auf dem Komplettbild gezeigte iPhone nicht im Lieferumfang enthalten ist, sagt der Händler fairerweise dazu – ist sich aber offenbar nicht bewusst, was er mit dieser Schreibung ohne Bindestriche nichtsdestotrotz aussagt, nämlich: dass das MacBook sehr wohl dabei ist! Da nenne ich 9,99 Euro für das Set doch mal einen richtig guten Preis!
Was er tatsächlich hätte schreiben sollen, ist
… Kombination aus MacBook-Pro- und iPhone-Tasche …
Der Strich hinter »Pro« heißt Ergänzungsstrich. Er zeigt an, dass das, was im nächsten gekoppelten Substantiv am Ende steht – also »Tasche« –, auch für diesen Begriff gilt. Zu diesem Strichlein habe ich kürzlich hier ein bisschen mehr geschrieben.
(Frage an die hier mitlesenden Juristen: Wie aussichtsreich wäre es eigentlich, aufgrund dieser falschen Schreibung auf der Herausgabe eines MacBook Pro zu bestehen?)
2 Kommentare
Ich bin zwar kein Jurist, allerdings sagt der gesunde Menschenverstand, dass es kein MacBook für 9,99 € geben kann. So wird es sicher auch ein Jurist sehen.
Vielleicht. Mal sehen, ob sich nicht doch noch ein Fachmann oder eine Fachfrau meldet; ich weiß, dass einige hier mitlesen. In den USA hätte eine entsprechende Klage auf jeden Fall größere Erfolgschancen als hier ;-)