Unter dem Titel »Zwei Minuten für die Sprache« verschicke ich jeden Monat kurze Sprachinfos per Mail. In der August-Ausgabe ging es um die Frage, wann man das Wort »Recht« großschreibt und wann klein. Konkret zum Beispiel:
- Heißt es »Du hast recht« oder »Du hast Recht«?
- Besteht etwas »zu Recht«, »zu recht« oder gar »zurecht«?
- Geschieht jemandem etwas recht oder Recht?
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