Immobilienbeschreibungen – ein steter Quell der Freude. In Teil 3 der losen Reihe lernen wir etwas über Nähe und Entfernung.
Es gibt die Wendung »in unmittelbarer Nähe«. Die Abwandlung »in unmittelbarer Entfernung« ist in der deutschen Sprache allerdings nicht vorgesehen. Warum auch? Entfernung ist weit, »unmittelbar« drückt (zum Beispiel räumliche oder zeitliche) Nähe aus, die Kombination ergibt also gar keinen Sinn.
Gleich noch einer:
Auch hier geht es um Nähe, aber der Fehler ist völlig anders gelagert. Kürzlich ging es in einem meiner Newsletter um die korrekte Verwendung von Appositionen. Hier kommt zwar keine Apposition vor – das, was hier schief gelaufen ist, folgt aber einer ähnlichen Systematik: Das vorangestellte in der Nähe, das korrekt von einem Genitiv gefolgt wird, bezieht sich sowohl auf den See als auch auf den Friedhof. Das mit dem Genitiv geht beim See noch gut, beim Friedhof dann aber auf einmal nicht mehr. Richtig wäre:
Die Wohnung befindet sich in der Nähe des Bramfelder Sees und des Ohlsdorfer Friedhofs.
Und weiter geht’s:
Das Charmante an diesem Schreibfehler ist, dass der Verfasser der Anzeige kein Immobilienmakler war, sondern ein Finanzdienstleister, der einen Büroraum untervermieten wollte – da kann man mal sehen, wie sehr man in seinen eigenen Begrifflichkeiten gefangen sein kann … ;-) Richtig wäre natürlich »Vorderhaus«.
Ein Kommentar
Und den „hamburger Stadtteil“ schreibt man richtig „Hamburger Stadtteil“!